| Wofür braucht man eine Energieberatung?
Durch neue gesetzliche Bestimmungen ist es ab Anfang 2008 Pflicht, bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Käufer und Mieter auf einen Blick erkennen zu lassen, wie hoch der Energiebedarf des Objekts ist. Hierbei ist es wichtig, eine optimale Lösung für eine Sanierungsmaßnahme vorzuschlagen.
Um eine gute Beurteilung des Gebäudes abgeben zu können, ist eine genaue Aufnahme des Ist-Zustandes vor Ort erforderlich. Ziel meiner Beratung ist es, unter Berücksichtigung der EnEV (Energie-Einspar-Verordnung), der Machbarkeit der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten eine individuelle Möglichkeit für den Gebäudebestand zu errechnen.
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