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    Der Energiepass

    ein Energiepass (Muster)

    Der Energiepass ist ein freiwilliges, als Energieausweis seit 01.07.2008 ein verpflichtendes Zertifikat, das beurteilt, wie hoch der Primärenergiebedarf eines Gebäudes einzuschätzen ist. Dieser wird durch den baulichen und heizungstechnischen Standard beeinflusst. Der Energiepass soll informieren und Einsparpotenziale aufzeigen.

    Eine verbreitete Variante ist die Klassifizierung des untersuchten Gebäudes in 8-9 Energieeffizienzklassen - von der besten Klasse A bis H bzw. I.

    Ausstellung von Energieausweisen (Quelle: Wikipedia.de):

    Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

    Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern ab 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis 1.10.2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.

    Für bestehende Gebäude muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden.

    Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:

    Für Wohngebäude mit max. 4 Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977 müssen Energieausweise ab 1.10.2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.

    Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder –verbrauch als Basis des Energieausweises.

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